Ist IPTV in der Schweiz legal?
Kurze Antwort
Lizenziertes IPTV (Zattoo, Teleboy, Swisscom blue TV, Sunrise TV) ist legal. Der private Konsum aus illegalen Quellen ist in der Schweiz nach Art. 19 URG nicht strafbar, der Betrieb und Verkauf solcher Dienste dagegen schon.
Die Schweiz ist der Sonderfall in Europa: Art. 19 URG erlaubt die Verwendung veröffentlichter Werke im privaten Kreis, und anders als in der EU gilt diese Ausnahme auch für Inhalte aus illegalen Quellen. Wer zuhause einen nicht lizenzierten IPTV-Stream schaut, macht sich deshalb nicht strafbar. Das ist auch nach der URG-Revision von 2020 so geblieben.
Strafbar bleibt das Anbieten: Wer Sender ohne Lizenz weiterverbreitet, Abos verkauft oder Boxen mit vorinstallierten illegalen Diensten vertreibt, verstösst gegen Art. 10 und Art. 67 URG. Die Hosting-Provider müssen seit 2020 Piraterie-Angebote auf Anzeige hin entfernen. Zudem ist für Schweizer Nutzer relevant, dass die Zahlungsdaten bei anonymen Betreibern im Ausland landen und die Dienste ohne Vorwarnung verschwinden.
Die legalen Angebote sind in der Schweiz besonders stark: Zattoo Free mit 289 Sendern kostet nichts, Zattoo Premium CHF 14, Teleboy ab CHF 11.90, und Eishockey gibt es über mySports als Zubuchung.
Lizenzierte Alternativen
Kostenlose legale Angebote
Häufige Fragen
Droht mir als Zuschauer eine Strafe?
Die Hosting-Provider müssen seit 2020 Piraterie-Angebote auf Anzeige hin entfernen. Zudem ist für Schweizer Nutzer relevant, dass die Zahlungsdaten bei anonymen Betreibern im Ausland landen und die Dienste ohne Vorwarnung verschwinden..
Welche Strafen drohen Verkäufern?
Strafbar bleibt das Anbieten: Wer Sender ohne Lizenz weiterverbreitet, Abos verkauft oder Boxen mit vorinstallierten illegalen Diensten vertreibt, verstösst gegen Art. 10 und Art.
Woran erkenne ich ein illegales IPTV-Angebot?
Tausende Sender aus aller Welt für wenige Euro im Monat, Zahlung per Krypto oder Gutschein, kein Impressum, Apps ausserhalb der offiziellen Stores, Reseller in sozialen Netzwerken.
Welches Gesetz gilt?
Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG, SR 231.1), Art. 10, Art. 19 Abs. 1 (Eigengebrauch), Art. 39a (technische Massnahmen) und Art. 67 ff. (Strafbestimmungen); revidiertes URG seit 1. April 2020.
Welche legalen Anbieter gibt es?
Siehe die Liste der lizenzierten Alternativen auf dieser Seite und die kostenlosen Mediatheken.